Ab sofort führen wir auch Beratungseinsätze nach § 37
SGB XI in der Häuslichkeit durch.
Was ist ein Beratungsgespräch? Das Beratungsgespräch nach §37 SGB XI dient der Sicherstellung häuslicher Pflege und der Bewertung der aktuellen Situation. Möglicherweise hat sich der Pflegezustand des Pflegeempfängers verschlechtert, so kann die beratende Pflegeperson z.B. Empfehlungen im Hinblick auf weiterführende Unterstützungsangebote an die jeweilige Pflegekasse weitergeben.
Wer benötigt ein Beratungsgespräch? Alle Menschen mit Pflegebedarf in den Pflegegraden 2 bis 5, die Leistungsempfänger einer Pflegegeldleistung sind und damit in der Häuslichkeit von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen versorgt werden.
Sind Beratungsgespräche verpflichtend? Ja, sind sie. Werden sie nicht durchgeführt, droht Ihnen die Kürzung bzw. Streichung des Pflegegeldes.
Wie oft müssen diese Gespräche durchgeführt werden? Für Pflegeempfänger der Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich. Für Pflegeempfänger der Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich.
Wer darf das Beratungsgespräch durchführen? Durchgeführt werden dürfen Beratungsgespräche nach §37 SGB XI ausschließlich von Pflegestellen, die dafür zugelassen sind.
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