Kosten
Durch eine Gesetzesnovelle im Jahr 2015 wurde die Finanzierung von Tagespflege vom Gesetzgeber deutlich verbessert.
Sobald Sie von Ihrer Pflegekasse in einen Pflegegrad zwischen 2 bis 5 eingestuft wurden, sind Sie anspruchsberechtigt.
Der Besuch in der Tagespflegeeinrichtung wird über Ihre Pflegeversicherung oder den Sozialhilfeträger, sowie einem Eigenanteil finanziert und setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen.
Sobald Sie von Ihrer Pflegekasse in einen Pflegegrad zwischen 2 bis 5 eingestuft wurden, sind Sie anspruchsberechtigt.
Der Besuch in der Tagespflegeeinrichtung wird über Ihre Pflegeversicherung oder den Sozialhilfeträger, sowie einem Eigenanteil finanziert und setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen.

Diese Beträge können von Ihrer Pflegekasse erstattet werden
Von Ihrer Pflegekasse erhalten Sie je nach Pflegegrad (§41 SGB XI):
bis zu 689 Euro in Pflegegrad II
bis zu 1.298 Euro in Pflegegrad III
bis zu 1.612 Euro in Pflegegrad IV
bis zu 1.995 Euro in Pflegegrad V
zusätzlich zu den Leistungen für ambulante Pflege, Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege. Diese Beträge sind ausschließlich Tagespflege vorbehalten und können nicht für andere Angebote genutzt werden.
Zudem können Sie nach §45 SGB XI den Entlastungsbetrag für Tagespflege einsetzen:
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,-€ monatlich. Das zur Verfügung stehende Geld kann z. B. für den Besuch einer Tagespflege, für Leistungen der Kurzzeitpflege, für Betreuungsangebote oder für die Betreuung durch einen ambulanten Dienst eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag kann auch für die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (Eigenanteil) in der Tagespflege genutzt werden.
bis zu 689 Euro in Pflegegrad II
bis zu 1.298 Euro in Pflegegrad III
bis zu 1.612 Euro in Pflegegrad IV
bis zu 1.995 Euro in Pflegegrad V
zusätzlich zu den Leistungen für ambulante Pflege, Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege. Diese Beträge sind ausschließlich Tagespflege vorbehalten und können nicht für andere Angebote genutzt werden.
Zudem können Sie nach §45 SGB XI den Entlastungsbetrag für Tagespflege einsetzen:
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,-€ monatlich. Das zur Verfügung stehende Geld kann z. B. für den Besuch einer Tagespflege, für Leistungen der Kurzzeitpflege, für Betreuungsangebote oder für die Betreuung durch einen ambulanten Dienst eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag kann auch für die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (Eigenanteil) in der Tagespflege genutzt werden.
Das kosten unsere Leistungen
Die Kosten für Tagespflege umfassen verschiedene Komponenten
(gültig von 01.05.2023 bi 31.12.2023):
5. Fahrservice: 17,40 €
bis 10 km , darüber wird jeder weitere Kilometer mit 3 € pro Fahrt privat in Rechnung gestellt.
Beispiel A: Tagesgast mit PG IV an 5 Tagen/ Woche ganztägig in der Einrichtung mit Fahrservice innerhalb 10 km:
Pflegesatz: 72,96 Euro * 20 Tage/ Monat = 1.459,20 Euro
Unterkunft: 17,24 Euro * 20 Tage/ Monat = 344,80 Euro
Verpflegung: 9,97 Euro * 20 Tage/ Monat = 199,40 Euro
Investitionskosten: 9,69 Euro * 20 Tage/ Monat = 193,80 Euro
1. Der Pflegesatz:
PG I: 40,63 €/ Tag
PG II: 52,09 €/ Tag
PG III: 62,55 €/ Tag
PG IV: 72,96 €/ Tag
PG V: 78,17€/ Tag
(umfasst alle Leistungen nach SGB V und XI, wird mit den Sätzen aus §41 SGB XI von Ihrer Pflegekasse vergütet).
2.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung: 27,21 €/ Tag (Eigenanteil
des Tagesgastes, kann mit dem Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI verrechnet werden).
3. Investitionskosten: 9,69 €
/ Tag
(Umlage für Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten, Eigenanteil
des Tagesgastes).
4. Ausbildungsrefinanzierungspauschale: 6,48 €
(Umlage für die Finanzierung des Ausbildungsfonds)
Beispiel A: Tagesgast mit PG IV an 5 Tagen/ Woche ganztägig in der Einrichtung mit Fahrservice innerhalb 10 km:
Pflegesatz: 72,96 Euro * 20 Tage/ Monat = 1.459,20 Euro
Unterkunft: 17,24 Euro * 20 Tage/ Monat = 344,80 Euro
Verpflegung: 9,97 Euro * 20 Tage/ Monat = 199,40 Euro
Investitionskosten: 9,69 Euro * 20 Tage/ Monat = 193,80 Euro
Ausbildungskosten 6,48 Euro* 20 Tage/ Monat = 129,60 Euro
Fahrservice 17,40 Euro *20 Tage/ Monat = 348,00 Euro
Summe: 2..674,80 Euro
mögliche Rückerstattung Ihrer Pflegekasse: 1.737,00 Euro
verbleibender Eigenanteil pro Monat: 937,80 Euro
Beispiel B: Tagesgast mit PG III an 5 Tagen/ Woche ganztägig in der Einrichtung mit Fahrservice innerhalb 10 km:
Verpflegung: 9,97 Euro * 20 Tage/ Monat = 199,40 Euro
Investitionskosten: 9,69 Euro * 20 Tage/ Monat = 193,80 Euro
Summe: 2..674,80 Euro
mögliche Rückerstattung Ihrer Pflegekasse: 1.737,00 Euro
verbleibender Eigenanteil pro Monat: 937,80 Euro
Beispiel B: Tagesgast mit PG III an 5 Tagen/ Woche ganztägig in der Einrichtung mit Fahrservice innerhalb 10 km:
Pflegesatz: 62,55 Euro * 20 Tage/ Monat = 1.251,00 Euro
Unterkunft: 17,24 Euro * 20 Tage/ Monat = 344,80 EuroVerpflegung: 9,97 Euro * 20 Tage/ Monat = 199,40 Euro
Investitionskosten: 9,69 Euro * 20 Tage/ Monat = 193,80 Euro
Ausbildungskosten: 6,48 Euro* 20 Tage/ Monat = 129,60 Euro Fahrservice 17,40 Euro *20 Tage/ Monat= 348,00 Euro
Summe: 2.466,60 Euro
mögliche Rückerstattung Ihrer Pflegekasse: 1.423,00 Euro
verbleibender Eigenanteil: 1.043,6 Euro
***alle Angaben ohne Gewähr